Blutentnahmen bei trächtigen Stuten zur Gewinnung von "Pregnant Mare Serum Gonadotropin"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der Blutentnahmen bei trächtigen Stuten zur Gewinnung von Pregnant Mare Serum Gonadotropin (PMSG) in Deutschland, die nach § 7 Absatz 2 Satz 2 des Tierschutzgesetzes als Tierversuche eingestuft werden, vor dem Hintergrund, dass die in § 7a Absatz 1 geforderte Voraussetzung der Unerlässlichkeit nicht erfüllt ist, da zahlreiche synthetische Alternativen zu PMSG zur Verfügung stehen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12007)? <br /> <br /> Auf wie vielen Gestüten in Deutschland hat nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren eine Blutentnahme zur Gewinnung von Pregnant Mare Serum Gonadotropin (PMSG) stattgefunden (bitte nach Bundesländern differenziert auflisten; vgl. Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz vom 15. April 2016, TOP 34)?