Bleiberecht als Menschenrecht (G-SIG: 16011546)
Verankerung großzügiger gesetzlicher Bleiberechtsregelungen im Aufenthaltsgesetz: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsmarktzugang nach fünf Jahren geduldetem oder gestattetem Aufenthalt, bei Familien nach drei Jahren, in Härtefällen früher, auch bei Fehlen besonderer "Integrationsleistungen" wie Sprachkenntnisse etc.; sofortiger Abschiebestopp, keine aufenthaltsrechtlichen Verschärfungen in anderen Bereichen, Bleiberecht als Menschenrecht, Abschaffung der Kettenduldung