Bleibeperspektive von afghanischen Asylsuchenden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Asylsuchende mit afghanischer Staatsangehörigkeit eine "gute Bleibeperspektive" haben und damit u. a. schon während des Asylverfahrens zur Teilnahme an den Integrationskursen zugelassen werden können, da ihre Gesamtschutzquote ausweislich der Asylstatistik für 2016 auf 55,8 Prozent gestiegen ist, und inwiefern sorgt die Bundesregierung dafür, dass dies öffentlich bekannt gemacht wird?