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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-58480

BKA-Zeugenschutzprogramm für Personen im Zusammenhang mit dem NSU-Verfahren und Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen aus dem NSU-Ermittlungs- und Klagekomplex befanden und befinden sich gegenwärtig im BKA-Zeugenschutzprogramm, und durch welche Aktivitäten aus den Bereichen organisierte und politisch motivierte Kriminalität wird dies für die einzelnen Personen begründet?<br /> <br /> Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/682) auf Seite 4 ausführt: &quot;Wirkungsvoller Zeugenschutz in aktuellen und künftigen Fällen kann nur gewährleistet werden, wenn die Arbeitsweise des Zeugenschutzes nicht offen gelegt wird. Aus diesem Grunde können keine Einzelheiten zur personellen und materiellen Ausstattung der Zeugenschutzdienststelle sowie zu zeugenschutztaktischen Vorgehensweisen, wie z. B. der personellen Ausgestaltung der Sachbearbeitung im Einzelfall, mitgeteilt werden [. . .]. Im Hinblick auf die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage ist die Bundesregierung &ndash; nach sorgfältiger Abwägung &ndash; zu der Auffassung gelangt, dass hier der Schutz der hier in Frage stehenden Individualrechtsgüter (insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) geschützter Personen, ihrer Angehörigen und der sie schützenden Zeugenschützer sowie das Interesse des Staates an einer funktionierenden und effektiven Strafrechtspflege das Auskunftsrecht des Abgeordneten bzw. der Fraktion im Einzelfall überwiegen und daher eine Beantwortung nicht erfolgen kann&quot;, frage ich, wie nach Ansicht der Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle des Zeugenschutzprogramms des BKA erfolgen soll?