Biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Schließt sich die Bundesregierung dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an, der in seinem 28. Tätigkeitsbericht empfiehlt, auf biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zu verzichten (vgl. Nummer 6.2 auf Bundestagsdrucksache 19/19900), und befürwortet die Bundesregierung es, ein internationales Moratorium für die Ausfuhr, den Verkauf, die Weitergabe, die Nutzung oder die Wartung privat entwickelter Überwachungsinstrumente zu verhängen, bis eine menschenrechtskonforme Schutzregelung eingeführt wurde, wie es vom VN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit David Kaye sowie zahlreichen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages zum Thema "Menschenrechte und politische Teilhabe im digitalen Zeitalter" gefordert wurde (vgl. www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24736&LangID=E und öffentliche Anhörung sowie Stellungnahmen der Sachverständigen vom 17. Juni 2020 im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages – www.bundestag.de/ausschuesse/a17_menschenrechte/anhoerungen/oea-menschenrechte-und-politische-teilhabe-700622)?