Bindung von Tischler-Verbänden an bestimmte Tarifverträge
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Teilt die Bundesregierung die Befürchtung verschiedener Tischlerverbände, dass diese durch die neue im Entwurf des Tarifautonomiestärkungsgesetzes geplante Konkurrenzregelung (Ergänzung in § 5 Absatz 4 des Tarifvertragsgesetzes) auch an die Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen im Baugewerbe gebunden sind und somit in die SOKA-BAU einzahlen müssten, obwohl sie Kraft ihrer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband an andere speziellere Tarifverträge des Tischlerhandwerks gebunden sind (bitte begründen)?</p>