Bindung von öffentlichen Auftragsvergaben an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sollen die im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehenen Festlegungen zum Punkt "Tarifautonomie" (Seite 71, Koalitionsvertrag 2021) auch für die Auftragsvergabe der Deutschen Bahn AG als 100-Prozent-Unternehmen des Bundes und für aus Regionalisierungsmitteln des Bundes finanzierte Aufträge gelten, und wie wird die Repräsentativität des anzuwendenden Tarifvertrages ermittelt, insbesondere muss dieser allgemeinverbindlich sein?<br /> <br /> Wie, insbesondere durch wem, soll die Umsetzung und die Einhaltung der vorgesehenen Regelung zur Bindung der Auftragsvergabe an einen Tarifvertrag (Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 71), insbesondere im Bahnbereich, überwacht werden, und welche Auswirkungen auf die Unternehmen und Beschäftigten der Bahnbranche sind zu erwarten?