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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-299217

Bindung der Exekutive an verabschiedete Gesetzesänderungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann nach Einschätzung der Bundesregierung geltendes Recht von der Exekutive bei verabredeter &ndash; aber vom Gesetzgeber noch nicht beschlossener &ndash; Änderung suspendiert oder ignoriert werden, und wenn nein, für welche Sektoren sind nach § 8 des Klimaschutzgesetzes (KSG) Sofortprogramme wegen Überschreitung der Jahresemissionsmengen fällig, und wann erfolgt die nach § 8 Absatz 3 KSG verpflichtende Unterrichtung des Deutschen Bundestages?