Bindung der Bürgerarbeit in den Kommunen an den Tarifvertrag des öffentliches Dienstes; Einbeziehung von Leiharbeitsfirmen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht es die Bundesregierung als ihre Aufgabe an, im Rahmen öffentlicher arbeitsmarktpolitischer Förderprogramme nach Wegen zu suchen, um die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales selbst verordnete Tarifbindung in der Bürgerarbeit für Kommunen dadurch zu umgehen, dass Leiharbeit in der Bürgerarbeit eingesetzt wird, dies vor dem Hintergrund des Schreibens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 6. April 2011 an das Bundesverwaltungsamt mit der Aufforderung, die Förderbedingungen in der Bürgerarbeit anzupassen, damit Leiharbeit ermöglicht wird, um die Tarifbindung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für die Kommunen zu umgehen, und falls ja, unter welchen Umständen ist es möglich, kommerzielle Leiharbeitsfirmen in ein aus dem Europäischen Sozialfonds finanziertes arbeitsmarktpolitisches Projekt einzubinden, das den Kriterien öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit unterliegt?