Bildungsberichterstattung fortführen und weiterentwickeln (G-SIG: 16012141)
Fortführung der Bildungsberichterstattung unter Weiterentwicklung der Konzeption und Methodik, u.a. in den Bereichen informelles Lernen und Weiterbildung, internationaler Vergleich, Beibehaltung eines unabhängigen Gremiums von Wissenschaftlern aus allen Bereichen der Bildungsforschung, Weiterentwicklung der gemeinsamen Empfehlungen nach Art. 91b Abs. 2 GG (zur Vereinbarung gemeinsamer Ziele von Bund und Ländern für die Weiterentwicklung des Bildungswesens), Qualitätsentwicklung und -sicherung, strukturelle und inhaltliche Stärkung der empirischen Bildungsforschung, Vorlage eines nationalen Bildungsberichts alle zwei Jahre <p> </p>