Bildung einer linksextremistischen Vereinigung im Jahr 2016 für Straftaten im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer kriminellen Vereinigung, die sich laut Presseberichten 2016 gebildet haben soll, um im Juni 2017 "gezielte, überregional abgestimmte Vorbereitungstaten" im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel zu begehen (vgl. tagesschau.de vom 25. September 2020, Berliner Linksextremisten im Fokus), und wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf eine mögliche Regelungslücke im Waffenrecht, dass es einem Mitglied der Gruppe möglich gewesen sein soll, durch Angabe falscher Daten Zugang zu Waffen und Munition auf Schießständen zu erlangen?