Bilateraler Schuldenerlaß für die am wenigsten entwickelten Staaten (G-SIG: 13012213)
Sofortiger und vollständiger Schuldenerlaß für alle LDC-Länder, Gewährung von Entwicklungshilfe nur in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, Entschuldungsmaßnahmen im Rahmen des Pariser Clubs