Bilaterale Investitionsschutzverträge und EU-Staaten mit Investitionsschutzabkommen mit den USA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es innerhalb der Bundesregierung Pläne, eigene bilaterale Investitionsschutzverträge abzuändern oder aufzukündigen angesichts ihrer kritischen Haltung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 der Abgeordneten Johanna Voß auf Bundestagsdrucksache 17/14439) zu einem Investor-Staat-Schiedsverfahren innerhalb des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP und nachdem bereits einige Staaten wie Südafrika, Ecuador und Bolivien entsprechende Entscheidungen getroffen haben (vgl. www.sierraclub.ca/en/main-page/multiple-countries-rejecting-investor-state-dispute-settlement; bitte begründen)?<br /> <br /> Haben nach Kenntnis der Bundesregierung nur solche EU-Staaten bereits ein Investitionsschutzabkommen einschließlich des Investor-Staat-Schiedsverfahrens mit den USA, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht in der OECD waren (bitte die einzelnen Staaten auflisten), und inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung vor diesem Hintergrund falsch, von bereits existierenden "Präzedenzfällen innerhalb der EU" zu sprechen, wie es Rupert Schlegelmilch, Direktor der Direktion B der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission, beim Besuch des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 10. Februar 2014 getan hat?