Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Senegal
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung streicht die Bundesregierung die Republik Senegal aus der Gruppe der Länder der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Länderprogrammen mit den drei bisherigen Schwerpunkten „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung“, „Förderung der Dezentralisierung und lokalen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Friedensentwicklung in der Casamance“ sowie „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ und handelt damit entgegen dem Rat unter anderem der vor Ort arbeitenden deutschen politischen Stiftungen und anderer Nichtregierungsorganisationen, und was wird der zukünftige einzige Schwerpunkt im Rahmen der deutschen bilateralen EZ mit dem Land als Kooperationsland mit fokussierter regionaler oder thematischer Zusammenarbeit sein?