Bilanz über die EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 hinsichtlich der Verhinderung irregulärer Migration
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Bilanz zieht die Bundesregierung in Bezug auf die EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 insbesondere mit Blick auf die darin verabredete Rückführung irregulärer Migration, auf den sogenannten 1:1-Mechanismus beim Austausch syrischer Migranten sowie auf die von der Türkei zugesagte Verhinderung des Entstehens neuer See- und Landrouten illegaler Migration von der Türkei in die EU?