Bilanz der Zwangsverrentung und mögliche Reformoptionen
Zwangsverrentung SGB-II-Leistungsberechtigter ab 63 Jahren und Anwendung der Unbilligkeitsverordnung: Verfahren, Vorschriften und Spielräume der Jobcenter, Umsetzung durch sog. Optionskommunen, Dokumentation und statistische Auswertung, fehlende Mitwirkung von Leistungsbeziehern bei der Antragstellung auf abschlagsgeminderte Altersrenten, Leistungsbeschränkungen und Sanktionen; statistische Angaben zu über 58-jährigen SGB-II-Leistungsberechtigten (Anzahl, Statuswechsel etc.) und zum vorzeitigen Renteneintritt aus dem SGB-II-Bezug (Höhe der Zahlbeträge etc.), Ergänzung der Unbilligkeitsverordnung zur Vermeidung des Grundsicherungsbezugs im Alter, Abschaffung der Zwangsverrentung<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)