Bilanz der jüngsten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie und auf welcher Datengrundlage beurteilt die Bundesregierung den von ihr beabsichtigten Wirkungserfolg der seit gut einem Jahr in Kraft getretenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – auch vor dem Hintergrund der in der Öffentlichkeit wachsenden Kritik über die im Gesetz weiterhin enthaltene Gesetzeslücke hinsichtlich einer zeitlich nicht beschränkten Verleihdauer der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (vgl. Beitrag „Gesetzeslücke: Zeitarbeit als Dauerzustand“ in der Fernsehsendung Panorama vom 11. Oktober 2012)?