Bezug von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Quartalen 3/2017 (= Juli bis September), 4/2017 (= Oktober bis Dezember), 1/2018 (= Januar bis März), 2/2018 (= April bis Juni), 3/2018 (= Juli bis September) und 4/2018 (= Oktober bis Dezember) bundesweit gestellt (bitte zusätzlich separat diejenigen Anträge ausweisen, die für Personen gestellt wurden, die bei Antragstellung Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – bezogen, und diejenigen Anträge, die von Jobcentern nach § 5 Absatz 3 Satz 1 SGB II gestellt wurden), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer bei den Anträgen auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?<br /> <br /> Wie viele Personen bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Quartalen 3/2017, 4/2017, 1/2018, 2/2018, 3/2018 und 4/2018 bundesweit durchschnittlich (hilfsweise: insgesamt) Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, und wie viele von ihnen bezogen zugleich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (bitte zusätzlich differenzieren nach Leistungsbeziehenden, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, und Leistungsbeziehenden, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatten)?