Bezug von Leistungen der Arbeitsförderung und Eingliederungshilfe durch britische Staatsbürger in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der britischen Staatsbürger, die dauerhaft in Deutschland leben und Leistungen der Eingliederungshilfe insbesondere im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 49 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie Leistungen der Arbeitsförderung gemäß § 115 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) erhalten? <br /> <br /> Inwieweit würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ansprüche für diese beiden Gruppen im Fall eines geregelten und im Falle eines ungeregelten Brexits ändern?