Bezug von Kurzarbeitergeld unterhalb der aktuellen Pfändungsgrenze im zweiten Quartal 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Beziehende von Kurzarbeitergeld bezogen diese Leistung in den Monaten April, Mai und Juni 2020 unterhalb der aktuellen Pfändungsfreigrenze von rund 1.180 Euro (absolut und prozentual in Bezug auf alle Kurzarbeitergeldbeziehenden im jeweiligen Monat), und wie hoch ist die durchschnittliche Differenz zwischen den genannten 1.180 Euro und der durchschnittlichen Höhe der Kurzarbeitergelder in den genannten Monaten, welche unterhalb der 1.180 Euro liegt?