Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor Erreichen der Altersgrenze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Dezember 2018 (hilfsweise, falls Daten noch nicht vorliegen, September 2018) sowie in demselben Monat der Jahre von 2010 bis 2017 jeweils die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) noch nicht erreicht hatten, und wie hoch war in diesen Jahren einschließlich 2018 jeweils der Anteil der Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, bei denen eine Rente wegen Erwerbsminderung als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet wurde, an allen Bezieherinnen und Beziehern einer Rente wegen voller Erwerbsminderung im Rentenbestand der Deutschen Rentenversicherung?