Bezug von doppeltem Kindergeld für ein Kind gemäß dem § 32 Einkommensteuergesetz von 2010 bis 2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über in den Jahren von 2010 bis 2014 aufgetretene Fälle, in denen für ein Kind im Sinne des § 32 EStG doppelt Kindergeld bezogen wurde, und inwieweit wird mittels elektronischer Datenverarbeitung sichergestellt, dass ab dem Jahr 2016 bei Bezug von Kindergeld die Bezugsberechtigten die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder mitgeteilt haben (bitte mit Begründung)?