Bezug von Betreuungsgeld für in Einrichtungen außerhalb Deutschlands betreute Kinder
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen für Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Betreuungsgeld bewilligt wurde, obwohl die Kinder (für die Betreuungsgeld ausgezahlt wird bzw. wurde) außerhalb Deutschlands (z. B. im grenznahen Bereich) in einer staatlich geförderten Einrichtung oder Tagespflege betreut werden?</p>