Bezug der Energiepreispauschale bei einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung ihre Entscheidung, dass Beschäftigte in einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis keine Energiepreispauschale erhalten (und auch nicht auf anderem Wege geltend machen können), obwohl ein ruhendes Arbeitsverhältnis – z. B. im Rahmen einer Elternzeit – gerade bedeuten kann, dass Betroffene finanzielle Hilfen durchaus benötigen?