Bezug auf allgemeine Lebenspartnerschaften in § 2 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund bezieht sich § 2 Absatz 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) allgemein auf Lebenspartner und nicht auf eingetragene Lebenspartner bzw. Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, und sieht die Bundesregierung eine steuerliche Benachteiligung der klassischen Ehe gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft in der Tatsache, dass für eingetragene Lebenspartnerschaften die besonderen Anforderungen bei Sachverhalten unter nahen Angehörigen (z. B. Verträge) infolge einer expliziten Regelung in der Abgabenordnung nicht gelten (bitte mit Begründung)?