Beziehungen der Energiewirtschaft zur Bundesregierung
Mögliche Einflussnahmen von Unternehmen, Unternehmensverbänden und unternehmensnahen Vereinen; wechselseitige Teilnahme an Veranstaltungen, Sitzungen etc., Vertretung bzw. Beschäftigung in Gremien von Einrichtungen, Gesellschaften etc. mit Bundesbeteiligung bzw. Arbeitsgruppen, vorbereitende Beteiligung an Entscheidungen der Bundesregierung, betroffene Gesetze sowie Fachressorts<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)