Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ohne Bankkonto
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Zahlen oder Schätzungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Bedarfsgemeinschaften über kein eigenes Konto verfügen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben) und bisher das Zahlungsanweisung-zur-Verrechnung-(ZzV-)Verfahren zum Erhalt der SGB-IILeistungen nutzen, und welche Gründe sprechen vor diesem Hintergrund dagegen, dass die Bundesregierung im Zuge der zum 1. Januar 2026 geplanten Einstellung der ZzV durch die Postbank, die Wahlfreiheit für die alternativen Auszahlungsmethoden in § 47 SGB I beibehält oder eine verbindliche Verpflichtung der kommunalen Sozialämter und Jobcenter zur Vorhaltung von Bargeldauszahlungen einführt, damit auch Personen ohne Konto jederzeit Zugang zu ihren Sozialleistungen haben?