Bezeichnung der Postwertzeichen als amtliche Wertzeichen nach Privatisierung der Post
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Teilt die Bundesregierung die in der Literatur verbreitete und vom Landgericht Heidelberg in seinem Urteil vom 19. Juli 2004 (Az. 1 KLs 31 Js 10514/04) geteilte Auffassung, dass nach der Privatisierung der Post in Deutschland grundsätzlich alle Postwertzeichen nicht mehr als amtliche Wertzeichen anzusehen und damit aus dem Anwendungsbereich des § 148 StGB ausgeschieden sind, und wenn ja, sieht die Bundesregierung gegebenenfalls gesetzgeberischen Handlungsbedarf?</span>