Bezahlung der Hundehaftpflichtversicherung durch ALG-II-Beziehende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, vor allem vor dem Hintergrund des Staatsziels Tierschutz, aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. Februar 2017 – B 14 AS 10/16 R, SozR 4-4200 § 11b Nummer 9, dass Arbeitslosengeld-II-Beziehende auch in den Bundesländern die Hundehalterhaftpflicht vom Regelsatz bezahlen müssen, in denen diese gesetzlich vorgeschrieben ist, und wird die Bundesregierung Gesetzesänderungen aus diesem Grund initiieren?