Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen des "Investitionsgesetzes Kohleregionen"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Länder, die im Rahmen des "Investitionsgesetzes Kohleregionen" Fördermittel des Bundes für Projekte erhalten, die im Zusammenhang mit dem aus dem Ausstieg aus der Braunkohle resultierenden Strukturwandel stehen, die Projektförderung noch in dem Haushaltsjahr bewilligen können, in dem sie die zu fördernden Projekte der Bundesregierung zur Freigabe melden?