Bewilligung von Bundesmitteln für den zweiten Bauabschnitt der überbetrieblichen Bildungsstätte der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Summe hat der Bund für den zweiten Bauabschnitt der überbetrieblichen Bildungsstätte der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld bewilligt bzw. in Aussicht gestellt (absolut und in Prozent von den Gesamtkosten / siehe Neue Westfälische vom 19. Mai 2016), und wie stellt der Bund eine angemessene Verteilung der Fördermittel über das gesamte Bundesgebiet sicher angesichts der schon 2011 erfolgten Förderung des ersten Bauabschnitts dieser überbetrieblichen Berufsbildungsstätte in Höhe von 30,4 Millionen Euro bzw. 50 Prozent der Gesamtkosten?