Bewilligung einer Arbeitsassistenz bei nebenberuflicher Tätigkeit nach dem Renteneintritt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Integrationsämter gemäß § 49 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sowie § 185 SGB IX (Aufgaben des Integrationsamtes) mit Anträgen auf Arbeitsassistenz verfahren, wenn beispielsweise ein gehörloser Selbstständiger mit einer vom Integrationsamt bewilligten Arbeitsassistenz nach seinem Renteneintritt weiterhin nebenberuflich tätig sein will bzw. aus finanziellen Gründen tätig sein muss und dazu wie bisher eine Arbeitsassistenz und eine Gebärdensprachdolmetschung benötigt?