Bewilligung der Überbrückungshilfe II im Rahmen der "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt sich die Bundesregierung die Zeitspanne zwischen der Bekanntmachung der Bewilligung der "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020" durch die Europäische Kommission am 20. November 2020 (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Downloads/bundesregierung-fixkostenhilfe-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=3) und der erst Anfang Dezember 2020 nachträglich aufgenommen Regelung der ungedeckten Fixkosten im FAQ-Katalog über die Überbrückungshilfen II (www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/corona-ueberbrueckingshilfen-ungedeck te-fixkosten_170_534018.html)?