Bewilligung der Mittel für den Bau des Turms der Garnisonkirche Potsdam in der Variante ohne Turmhaube, Zierrat und Glockenspiel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Grundlage welcher Unterlagen und Bewertungen wurde die laut einem Bericht der "Potsdamer Neuesten Nachrichten" vom 3. März 2017 erfolgte Entscheidung über eine Bewilligung der Auszahlung der Mittel für den Bau des Turms der Garnisonkirche Potsdam in der Variante ohne Turmhaube, Zierrat und Glockenspiel durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien getroffen, und inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung der Baubeginn einer solchen Variante auf Grundlage der erteilten Baugenehmigung und der von der Stadt Potsdam beschlossenen Sanierungsziele tatsächlich möglich?