Bewilligte Kreditverkäufe durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau
<span>Veräußerung von Forderungen aus Verträgen über Immobilien- und sonstige Kredite der KfW seit 1. Januar 2007, Veräußerungsmöglichkeit von durch die KfW geförderten Verträgen durch Hausbanken, erteilte Bewilligungen, zuständige Organisationseinheit</span>