Bewertung von Kapitalverkehrskontrollen in Europa
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat die Bundesregierung ihre Beurteilung von Kapitalverkehrskontrollen in der Eurozone als „für die Wiederherstellung des Vertrauens völlig kontraproduktiv“ seit ihrer Antwort auf meine Mündliche Frage 52, Plenarprotokoll 17/197, Anlage 36 im Zusammenhang mit dem zyprischen ESM-Antrag (ESM = Europäischer Stabilitätsmechanismus) geändert, und inwiefern sieht die Bundesregierung jeden Mitgliedstaat als frei und im Recht nach Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe b AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) Kapitalverkehrskontrollen einzurichten, wenn er sich wie Zypern und Griechenland von einer Bankenkrise bedroht sieht?