Bewertung von Initiativen der deutsch-französischen Arbeitsgruppe im Rahmen des EUZBBG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern erwartet die Bundesregierung, dass im Rahmen der angekündigten deutsch-französischen Arbeitsgruppe Initiativen entwickelt werden, die nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) als Vorhaben zu qualifizieren sein könnten, und wie wird die Bundesregierung den Bundestag in der Zeit bis zur Bundestagswahl im September dieses Jahres über diese Prozesse unterrichten?