Bewertung von Edelmetallen und Bargeld im Rahmen der Geldwäscherichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wertet die Bundesregierung in der Novellierung der Geldwäscherichtlinie (www.dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913827.pdf) Edelmetalle anders als Bargeld?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung Edelmetalle zum Zwecke der kriminellen Handhabe als Geldwäschemittel für anfälliger als Bargeld? Woran genau macht sie dies, mehr noch als allein an diesem bereits bekannten möglichen Einzelfall der FIU: "Nach eigenen Angaben (lagen) bis zum Stichtag 23. Oktober 2019 insgesamt vier Verdachtsmeldungen von Aufsichtsbehörden der Länder vor, die einen Barverkauf von Edelsteinen bzw. Edelmetall betreffen, wobei der jeweils zugehörige Betrag unterhalb der 10.000 Euro Schwelle liegt. In zwei Fällen ist laut FIU nach gegenwärtigem Stand davon auszugehen, dass ein gezieltes Unterschreiten der 10.000 Euro Schwelle vorliegen könnte, wobei in einem der beiden Fälle zugleich festgestellt wurde, dass auch ein Bezug zu einem Geldwäschevorhaben bestehen könnte." (VII A 5 – WK 7031/18/10018) konkret fest?