Bewertung von Denkmälern als "national bedeutsam" durch die BKM
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Maßstäben wird bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bewertet, ob ein Denkmal gemäß den Fördergrundsätzen des Denkmalschutz-Sonderprogramms "national bedeutsam" ist, und warum kann bei der BKM ohne Gegengutachten diesbezüglich eine andere Bewertung vorgenommen werden als jene des mit dem Förderantrag eingereichten obligatorischen Gutachtens der Landesdenkmalbehörde?