Bewertung und mögliche Anhebung der Strafuntergrenzen bei sexuellem Missbrauch von Kindern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern – unter anderem in Lügde und Köln – eine Auffassung zu den derzeitigen Strafuntergrenzen des § 176 ff. des Strafgesetzbuches gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und beabsichtigt sie, diese Strafuntergrenzen bei Straftaten gegen Kinder anzuheben?