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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-274069

Bewertung und Festlegung der technischen Anforderungen an Fahrassistenzsysteme

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Festlegung der EU-weiten technischen Anforderungen an &quot;Intelligent Speed Assistance&quot;-Systeme (ISA), die mit der Verordnung (EU) 2019/2144 vom 27. November 2019 für alle neuen Kraftfahrzeugtypen ab 2022 und für alle neuen Kraftfahrzeuge ab 2024 verpflichtend werden, dafür eingesetzt, dass bei dieser Vorstufe des autonomen Fahrens rein informatorische akustische Feedbacksysteme und solche Ausschaltmöglichkeiten bei Geschwindigkeitsübertretungen zugelassen werden sollen, für deren Effektivität zur Vermeidung von Geschwindigkeitsübertretungen und Verkehrsunfällen keine wissenschaftliche Evidenz vorliegt (https://etsc.eu/response-to-the-d raft-delegated-act-on-intelligent-speed-assistanceisa/) und die nach Schätzungen zu 1.300 mehr Todesopfern in der EU pro Jahr führen würden als echte ISA-Systeme (www.theguardian.com/busin ess/2018/dec/13/car-lobby-opposes-eu-safety-bidthat-would-save-1300-lives-a-year), und mit welchen Vertretern von Industrie und Automobilclub-, Industrie-, Unfallsicherheits- und Umweltverbänden gab es zu in dieser Frage Konsultationen?