Bewertung eines möglichen Vorgehens nach dem Konzept der Responsibility to Protect zum Schutz der Zivilbevölkerung im Zusammenhang mit den Protesten im Iran
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob es angemessen ist, sich angesichts des laut Presseberichten "brutalen" Vorgehens des iranischen Regimes gegenüber der eigenen Bevölkerung, verdeutlicht durch das Niederschlagen zehntausender Demonstranten (www.zeit.de/politik/ausland/2026-02/iran-proteste-anzahl-tote-anstieg-hrana-gxe) während der landesweiten Proteste, im Sinne des Konzepts der Responsibility to Protect (R2P) auf Ebene der Vereinten Nationen für ein Vorgehen mittels angemessener diplomatischer, humanitärer oder anderer friedlicher Mittel zum Schutz von Zivilisten, und falls diese aussichtslos erscheinen, wie durch R2P vorgesehen, auch mittels Zwangsmaßnahmen einzusetzen, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn sie dies nicht für angemessen hält, warum nicht?