Bewertung eines Auslieferungsgesuchs im "Fall El-Masri"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die in einem sechsseitigen „Grundvermerk“ des Bundesministeriums der Justiz aus dem Jahr 2007 enthaltene Einschätzung auch heute noch (insbesondere unter Berücksichtigung des Regierungswechsels in den USA) für zutreffend, wonach ein Auslieferungsersuchen im Fall „El-Masri“ als eine durch die Bundesregierung veranlasste Verschärfung (zusätzlich zu der schon durch die weltweite Fahndung ausgelösten „Verstimmung“ der USA) aufgefasst werden könnte, mit der Folge, dass die bilateralen Beziehungen zu den USA belastet werden könnten (vgl. Verwaltungsgericht Köln: Urteil vom 7. Dezember 2010 – 5 K 7161/08)? <br /> <br /> Räumt die Bundesregierung bei dem im Rahmen des § 74 Absatz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vorzunehmenden Abwägungsprozess solchen außenpolitischen Zweckmäßigkeitserwägungen ggf. weiterhin Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Förderung der Strafrechtspflege ein?