Bewertung einer verstärkten Sanktionierung von Hartz-IV-Empfängern, insbesondere durch die ARGEn
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Sieht die Bundesregierung in einer massiven Sanktionierung von Hilfeberechtigten ein geeignetes und vorbildliches Instrument, um die Zielvereinbarung Verringerung der „Summe passiver Leistungen“ umzusetzen, und wie bewertet die Bundesregierung die Befunde aus der Hartz-IV-Evaluierung (ISR; IA; INFA; SIMMA & PARTNER, WZB: „Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II – Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Govemanceanalyse. Abschlussbericht 2008“, S. 209), wonach Sanktionen gerade bei ARGEn sehr häufig verhängt werden?</span> <span><br /> </span>