Bewertung einer möglichen Einstellung der Kindergeldzahlung an die Mutter im Fall einer Kindesentziehung durch den Vater nach Tunesien
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Trifft es zu, dass in einem Fall einer Kindesentziehung in Aue wegen der Abwesenheit der durch den Vater nach Tunesien entzogenen beiden Kinder die Zahlung des Kindergeldes an die Mutter eingestellt worden ist, und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung die Einstellung der Kindergeldzahlung in einem solchen Fall der Kindesentziehung?</span> <span><br /> </span>