Bewertung einer Aussage des Bundeskanzlers Olaf Scholz bei einer Rede in Falkensee am 2. Juni 2023
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird nach Ansicht der Bundesregierung durch den Ausdruck "[...] wenn ihr irgendeinen Verstand in eurem Hirn hättet [...]", den der Bundeskanzler Olaf Scholz am 2. Juni 2023 in Falkensee (Brandenburg) an Personen richtete (https://pleiteticker.de/wenn-ihr-irgendeinen-verstand-in-eurem-hirn-haettet-scholz-attackiert-buh-rufer/), der Achtungsanspruch des Einzelnen missachtet?