Bewertung des Zwischenberichts zu Pflichtanwälten in der Abschiebungshaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung der Zwischenbericht des Forschungsprojekts "Pflichtanwält*innen in der Abschiebungshaft: Empirische Befunde zur Rechtswirklichkeit des § 62d AufenthG" der Universität Hamburg bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie die dortigen Ergebnisse in Hinblick auf die Behauptung in der Begründung des Entwurfs seines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam, die verpflichtende Bestellung eines Rechtsbeistands hätte "zu einer umfassenden Mehrbelastung der Justiz geführt", die "Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungshaftanhörungen" sei durch ihn "zeitintensiver sowie komplexer geworden", und das Ziel, Rückführungen zu erleichtern, sei dadurch "erschwert worden"?