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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-74413

Bewertung des konsekutiven Masterstudiums als Teil der Erstausbildung durch die Bundesregierung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Steht die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/7842, wonach auch nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 3. September 2015 (VI R 9/15) ein konsekutives Masterstudium für den Abzug von Werbungskosten nach § 9 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht als Teil der Erstausbildung zu werten sei, da hier eine gesetzliche Definition der Erstausbildung enthalten sei, die sich von der Begriffsbestimmung einer Erstausbildung in § 32 EStG unterscheide, im Einklang mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Februar 2016 (IV C 4 &ndash;S 2282/07/ 0001-01), wonach (Rn. 19) konsekutive Masterstudiengänge an einer inländischen Hochschule als Teil der Erstausbildung anzusehen sind, und inwieweit können Steuerpflichtige, die ihr Erststudium noch vor der gesetzlichen Änderung des § 9 Absatz 6 EStG im Jahr 2014 oder früher begonnen haben, Vertrauensschutz bezüglich der Anwendung der alten Rechtslage beanspruchen (bitte begründen)?