Bewertung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Aussage, dass „Beistoffe in den geprüften glyphosathaltigen Formulierungen bestimmte toxische Wirkungen auslösen können, die der Wirkstoff selbst nicht hervorgerufen hat“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Risikobewertung und Zulassung des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat“, zu den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache 17/7168), und ist die Bundesregierung der Meinung, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt?<br /> <br /> Wie interpretiert die Bundesregierung ihre Aussage, dass bei der Mehrzahl der glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel Tallowamin bereits durch ein anderes Netzmittel ausgetauscht wurde (Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/7168) vor dem Hintergrund, dass sich der prozentuale Anteil am formulierten Pflanzenschutzmittel seit 1998 mehr als verdoppelt und sich der absolute Absatz von POE-Tallowaminen im Zusammenhang mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln sogar verdreifacht hat (Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/7168)?