Bewertung des Entwurfs für ein neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes aus datenschutzrechtlicher Sicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung die konkrete inhaltliche Bewertung der Bundesdatenschutzbeauftragten, dass der Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes datenschutzrechtlich unbedenklich ist (www.nrz.de/politik/streit-um-videokontrolle-fuer-diesel-fahrverbote-id215847311.html), und wie begründet die Bundesregierung, dass das Gesicht aller Fahrerinnen und Fahrer ebenfalls erfasst werden muss, obwohl dies im Rahmen z. B. des Bundesfernstraßenmautgesetzes nicht der Fall ist?